Das besondere Statut

Posted by admin on Dienstag, 1. Mai 2007

Ich fertigte unter Gebet, vor dem ersten Treffen, einen Entwurf für ein Statut an. Ich betrachtete einige Texte von Gemeinschaften und erinnerte mich an die Erfahrungen der Vereinsgründungen in den 90ern.
Nach dem ersten Ausdruck ergab es sich, das Textteile ganz stark ausgedruckt und andere Textteile nur ganz schwach ausgedruckt waren.
Einen anderen Text druckte die Maschine ganz normal aus. Und die Textverarbeitung zeigte keine Veränderungen an. Da sagte ein Mitbeter: Vielleicht sollten wir nur das nehmen was stark ausgedruckt ist. So tat ich und siehe, es passt alles. Und genau das was ich nicht geändert hatte wiederholte ich beim Ausdruck. Als ich auch dies herausgenommen hatte, war alles in Ordnung.

Die Originaldokumente habe ich unter Verschluss. Für uns ist sicher, das Gott – der Heilige Geist – mitgeholfen hat diesen Rohentwurf des Statutes anzufertigen.

Einige Zeit später lernten wir per Internet Pfr. F. kennen. Er half uns diesen Entwurf ins Kirchenrecht umzusetzen. Erneut reichten wir dies beim Bischof ein. Im November 2002 besuchte uns Pfr.Dr.F. und er gab den Rat keinen Orden zu gründen, sondern eine Apostolatsgemeinschaft. Ich selbst war gar nicht erfreut den Weg zu ändern, beugte mich aber seinem Vorschlag. So wurde ein weiteres Mal das Statut geändert und wieder beim Bischof nachgereicht. Die Änderungsvorschläge vom Bistum Münster haben wir blind eingearbeitet, ohne Diskussion – einfach damit auch der Bischofvertreter Grund zur Freude hat, dass wir seinen Vorschlag einfach annehmen.

Nach dem Gespräch mit Dr. H. als Bischofvertreter für geistliche Gemeinschaften setzten wir im Juli 2003 das Statut in Kraft. Nun schrieb der Bischofvertreter noch einmal auf unsere Bitte, was wir nicht dürfen und was wir dürfen. Mit einem Sendungsauftrag verabschiedet er sich aus dem Verfahren.

Als wir die Einladung von Papst Benedikt XVi. vernahmen, änderten wir das Statut – jetzt Konstitutionen auf päpstliches Recht um und reichten es in Rom ein. Übergaben es per E-Mail, Post mit einem entsprechenden Brief über den Werdegang in Münster.
Unsere Hoffnung zu Pfingsten 2006, auch Seiner Heiligkeit selbst begegnen zu können, um ihm unser Anliegen noch einmal vorzutragen, scheiterte. Aber wir vertrauten auf das Wort, das zuvor an mich ergangen war: Ich werde dir helfen.

Am 13. September 2006 erhielten wir ein entsprechendes Schreiben (vom 2. Sept.) vom Staatssekretär des Vatican, im hohen Auftrag, also von Papst Benedikt XVI. Darin war der Segen für unseren Weg enthalten und eine Einladung mit Seiner Exellenz Bischof Reinhard Lettmann im Gespräch zu bleiben. Leider wird uns dies nicht ermöglicht, aber GOTT wird es machen.

Im November 2006, beim Ad-Limina-Besuch der deutschen Bischöfe, sprach in Anwesenheit unseres Bischofs u.a. folgende Worte: Nach dem Konzil hat uns der Heilige Geist die „Bewegungen“ geschenkt. Sie können dem Pfarrer oder dem Bischof manchmal etwas eigenwillig erscheinen, aber sie sind Orte des Glaubens, in denen junge und erwachsene Menschen das Lebensmodell des Glaubens als Chance für heute erfahren. Deshalb bitte ich Euch, mit viel Liebe auf die Bewegungen zuzugehen. Da und dort müssen sie korrigiert, ins Ganze der Pfarrei oder des Bistums eingefügt werden. Aber die je eigene Art ihres Charismas müssen wir achten und froh sein, daß gemeinschaftliche Gestalten des Glaubens entstehen, in denen das Wort Gottes Leben wird. (va)

Wir sind bereit uns an die Hände nehmen und wo erforderlich korregieren zu lassen. Wir haben uns eh freiwillig dem Bischof und Ortspfarrer unterworfen, jedoch in der Einschränkung: Dass wir uns nicht eine Unze vom päpstlichen Lehramt abbringen lassen und in erster Linie dem Papst in Treue verbunden sind.

Also ein Bischof der dem Papst in der Treue und im Gehorsam folgt, ebenfalls gilt das für einen Priester, der mit dieser Formulierung keine Probleme haben dürfte. Denn wir dienen ihm ja im Gehorsam – so wie es das Lehramt und der Papst es wünschen.

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