Besuch beim Bistum Münster

Posted by admin on Mittwoch, 10. November 2010

Im Rahmen der Feierlichkeiten – 10 jähriges Jubiläum der FJM – ersuchte der Leiter Br.Johannes-Marcus (fjm) einen Termin beim Bischof des Bistums Münster.
Dies fand nun bei der zuständigen Vertreterin für Gemeinschaften, am 8. November 2010, statt. Br.JM durfte den Werdegang, seit Gründung der FJM, aufzeigen und hinterfragte auch die Verlautbarungen der öffentlichen Erklärungen, die einige u.a. als „Warnung“ deklarierten.

Es ist festgestellt, dass das Bistum Münster in keinster Weise eine Warnung gegen die FJM – bzw. dessen Leiter – veröffentlicht hat. Es wurde lediglich auf Anfrage Dritter hingewiesen was nicht erlaubt ist.

Es wurde festgestellt, dass die Apostel-Thomas-Apostolatsgemeinschaft FJM sich inhaltlich immer an das Schreiben vom 3. Juli 2003 (Bistum Münster) und an das Schreiben vom 2. September 2006 (Vatican) bis zum heutigen Tage gehalten habe. Abweichungen, im privaten Rahmen, fanden immer in der Absprache / Zustimmung der freiwillig unterstellten Priester und des Ortspfarrers – die Br.JM namentlich vorstellte, statt. Die Bistumsvertreterin sah darin auch keine Verletzung oder gar einen Ungehorsam gegen die röm. kath. Kirche, dem Lehramt oder gegen dem zuständigen Bischof.

Wir stellen fest, dass das Bistum Münster immer auf Grundlage des ihnen berichteten Sachstandes [auch wenn diese nicht immer den Gegebenheiten entsprachen, also auch schon mal falsches dargestellt wurde] eine Erklärung abgab, welche weder als Warnung – noch als Verbot der FJM bzw. dessen Leiters zu verstehen war und ist. Es ist festzustellen, dass Dritte ohne Grundlage diese Erklärung suggestiv als Warnung und als Verbot dargestellt haben.

Br.Johannes-Marcus übergab zwei Fotobücher über das Wirken der FJM – der letzten 10 Jahre -, welche sie dem Bischof [mit den guten Wünschen und der Zusicherung des ständigen Gebetes für Bischof Dr. Felix Genn und die ihm anvertraute Herde] im Namen der Mitglieder überreichen werde. Auch die Bitte um den Segen des Bischofs, und eine wohlwollende Prüfung auf mögliche kirchliche Anerkennung, wolle die FJM sich geduldig der Entscheidung, der Zuständigkeiten unterwerfen.

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