Was man wissen sollte

Posted by admin on Sonntag, 3. Juni 2007

… bevor man öffentlich etwas falsches behauptet!

Hier ein paar Auszüge, damit man nicht suchen muss: aber es lohnt sich alles zu kennen, auch was der Papst zu sagen hat. Mehr dazu in der beabsichtigten Schrift “Licht & Finsternis” 


 
Can. 211 — Alle Gläubigen haben die Pflicht und das Recht, dazu beizutragen, daß die göttliche Heilsbotschaft immer mehr zu allen Menschen aller Zeiten auf der ganzen Welt gelangt.  
 
Can. 215 — Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas oder der Frömmigkeit oder zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen.  
 
KKK 863 Die ganze Kirche ist apostolisch in dem Sinn, daß sie durch die Nachfolger des hl. Petrus und der Apostel in Lebens- und Glaubensgemeinschaft mit ihrem Ursprung bleibt. Die ganze Kirche ist apostolisch auch in dem Sinn, daß sie in die ganze Welt „gesandt” ist. Alle Glieder der Kirche haben, wenn auch auf verschiedene Weisen, an dieser Sendung teil. „Die christliche Berufung ist ihrer Natur nach auch Berufung zum Apostolat.” Als „Apostolat” bezeichnet man „jede Tätigkeit des mystischen Leibes”, die darauf gerichtet ist, „die gesamte Welt … auf Christus hinzuordnen” (AA 2).  
 
KKK 900 Die Laien haben, wie alle Gläubigen, kraft der Taufe und der Firmung von Gott den Auftrag zum Apostolat erhalten; daher haben sie das Recht und die Pflicht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen daran zu arbeiten, daß alle Menschen auf der ganzen Erde die göttliche Heilsbotschaft kennenlernen und aufnehmen. Diese Pflicht ist noch dringender, wenn die Menschen nur durch sie das Evangelium vernehmen und Christus kennenlernen können. In den kirchlichen Gemeinschaften ist ihre Tätigkeit so notwendig, daß das Apostolat der Seelsorger ohne sie meistens nicht zur vollen Wirkung gelangen kann.

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