Noch eine Klarstellung
Weshalb nennt ihr euch Bruder … bzw. Schwester, da nicht anerkannt.
Es ist ein Irrtum, dass man sich nicht mit Bruder bzw. Schwester ansprechen darf. Wir sind untereinander Geschwister im Herrn. Und wenn ich jetzt sage: Jakobus gib mir die Bücher oder Br. Jakobus gib mir die Bücher, dann unterscheidet sich darin, dass ich in meinem Nächsten, der in der selben Gemeinschaft tagtäglich Umgang mit mir hat, den wahren Bruder bzw. die Schwester erkenne.
Fremdpersonen, und alle die nicht Vollmitglied sind, sprechen wir nicht mit Bruder bzw. Schwester an. Es gibt da kein kirchenrechtliches Verbot.
Auch sind unsere Konstitutionen nicht verboten! Der Bischofvertreter Dr.H., der sie ja gelesen hat, zumindest wurden von ihm entsprechend persönliche Wünsche einfügt, hat nichts in dieser Richtung gesagt oder gar geschrieben.
Das was er verbot ist folgender Punkt, welches wir schon zuvor und bis zur Stunde eingehalten haben:
- Öffentlich keine Ordens- bzw. ordensähnliche Gewänder zu tragen
Du musst nicht der Lehrer der anderen sein!
… solche und ähnliche Aussagen gab man mir schon seit Medjugorje (1), 1998 mit auf den Weg.
Es war und ist ganz sicher nicht meine Absicht mich als Lehrer (o.a.) auszugeben.
Weshalb also in der Heiligen Messe, schon damals im August 1998, diesen Vorwurf – Angriff?
Ich half doch lediglich einem Teilnehmer den richtigen Sender zu finden, damit diese Person die deutsche Übersetzung der Predigt hören konnte, und das noch auf dessen bitten! Read more…
ERKLÄRUNG – die man abverlangt!
Aus unseren geplanten Büchern „Licht im Nebel“ und „Hört auf Meine Stimme„, was auch für alle anderen Texte (geschrieben/gesprochen) gilt:
Zum Einen: Die gemachten Angaben in diesem Buch etc. sind nach bestem Wissen und Gewissen, so wie ich es selbst gehört – gesehen, meine Priester (geistiger Berater, Seelenführer) es erlaubt haben öffentlich zu machen, festgehalten. Alle Angaben zu Botschaften, Erscheinungsorten, soweit noch nicht kirchlich anerkannt, gelten im Sinne der von PAPST PAUL VI. am 14. Oktober erlassenen Bestimmungen:
Seine Heiligkeit PAPST PAUL VI. hat mit Wirkung vom 14. Oktober 1966 das Dekret Nr: 58/16 (A.A.S) des päpstlichen Werkes der Glaubensverbreitung unterzeichnet und bestätigt, welches die Veröffentlichung von Dokumenten, die Offenbarungen und übernatürliche Erscheinungen betreffen, selbst ohne Imprimatur der kirchlichen Autorität (das « Nihil obstat ») erlaubt.
Durch dieses Dekret sind die Artikel 1399 und 2318 des kanonischen Rechtes aufgehoben.
Das Dekret trat drei Monate nach seiner Veröffentlichung, das heißt am 29. März 1967, in Kraft.
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Des Weiteren verweisen wir auch auf die Erklärung des 2. Vatikanischen Konzils zum Thema Privatoffenbarung; und des Dekrets PAPST URBAN VIII..
Somit erklären wir weiter: Keinesfalls wollen wir mit den gemachten Aussagen zu Botschaften und über Erscheinungsorte, soweit dies/e (noch) nicht anerkannt wurden, damit irgendwie die Entscheidungen der Kirche, denen der Autor sich vorbehaltlos unterwirft, vorwegnehmen. Read more…